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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die wichtigsten Bedingungen für Buchung, Leistungen, Zahlung und Kontakt bei HOLU Umzugsservice.

Stand: 26.07.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Umzüge, Transporte, Trage-, Verpackungs-, Montage- und damit verbundene Nebenleistungen zwischen Holu Umzugsservice, Inhaber Bas van den Hoogen (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(3) Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Buchungsbestätigung oder Auftragsformular gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss und Auftragsunterlagen

(1) Darstellungen, Preisrechner und Paketangaben auf der Website sind grundsätzlich unverbindliche Leistungs- und Preisangaben. Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers.

(2) Maßgeblich für Leistungsumfang, Umzugstermin, Adressen, Personalstärke, Fahrzeug, enthaltene Arbeitszeit, Vergütung sowie etwaige Zuschläge sind das individuelle Angebot und die Auftrags- oder Buchungsbestätigung.

(3) Der Auftraggeber hat die Auftragsbestätigung unverzüglich auf erkennbare Unrichtigkeiten zu prüfen und diese dem Auftragnehmer mitzuteilen.

§ 3 Startpakete, Leistungsumfang und Zeitberechnung

(1) Der Auftragnehmer bietet insbesondere Startpakete für 1-Zimmer-, 2- bis 3-Zimmer- und 4-Zimmer-Wohnungen an. Die Zuordnung nach Zimmerzahl dient der ersten Kalkulation und stellt keine Garantie dar, dass der gesamte Umzug innerhalb der Paketzeit abgeschlossen werden kann.

(2) Jedes Startpaket enthält ausschließlich die in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen und die dort genannte Anzahl an Arbeitsstunden. Nicht ausdrücklich eingeschlossene Leistungen, Materialien, Gebühren oder Drittleistungen sind zusätzlich zu vergüten.

(3) Die Arbeitszeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Einsatzort, sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt, und endet nach Abschluss der beauftragten Arbeiten. Angefangene zusätzliche Zeiteinheiten werden entsprechend der in der Auftragsbestätigung angegebenen Taktung abgerechnet.

(4) Mehraufwand wird nach den vor Vertragsschluss mitgeteilten Zusatz- oder Stundensätzen berechnet. Dies gilt insbesondere bei größerem Umzugsvolumen, zusätzlichen Gegenständen oder Etagen, fehlendem Aufzug, langen Tragewegen, Wartezeiten, erschwerter Zufahrt, nicht vorbereiteten Möbeln oder Kartons, vom Auftraggeber veranlassten Änderungen sowie sonstigen bei der Kalkulation nicht mitgeteilten Umständen.

(5) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, sobald erkennbar ist, dass die enthaltene Zeit voraussichtlich nicht ausreicht. Soweit möglich, stimmt er die Fortsetzung und den zu erwartenden Mehraufwand mit dem Auftraggeber ab. Zwingend erforderliche Maßnahmen zur Sicherung von Personen oder Umzugsgut bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Preise und Kostenschätzung

(1) Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Ist der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Websitepreise und dort ausgewiesene voraussichtliche Gesamtkosten sind Richtwerte auf Grundlage typischer Abläufe und der vom Auftraggeber gemachten Angaben. Sie sind nur dann Festpreise, wenn sie ausdrücklich als „Festpreis“ bezeichnet und in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.

(3) Zusatzstunden, Zusatzleistungen, Material, Park- und Genehmigungsgebühren, Maut, Entsorgungskosten sowie sonstige vereinbarte Aufwendungen werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Paket enthalten sind. Die jeweils geltenden Berechnungsgrundlagen werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig über Art, Menge, Gewicht und besondere Eigenschaften des Umzugsguts sowie über Zufahrten, Etagen, Aufzüge, Tragewege, Parkmöglichkeiten und sonstige für die Durchführung wesentliche Umstände.

(2) Der Auftraggeber sorgt für freie und sichere Zugänge sowie erforderliche Genehmigungen und Halteverbotszonen, soweit dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurde. Er hat Umzugsgut transportsicher zu verpacken, sofern kein Verpackungsservice vereinbart ist.

(3) Gefährliche Güter, explosive oder entzündliche Stoffe, Waffen, Drogen und sonstige verbotene Gegenstände sind von der Beförderung ausgeschlossen. Wertpapiere, Dokumente, Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Datenträger, Medikamente, Schlüssel und sonstige besonders wertvolle oder unersetzliche Gegenstände soll der Auftraggeber selbst befördern und dem Auftragnehmer vorab ausdrücklich anzeigen.

(4) Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse dürfen nur durch hierzu befugte Fachkräfte getrennt oder hergestellt werden. Ohne besondere Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer keine handwerklichen Anschlussarbeiten.

§ 6 Durchführung, Termine und Leistungshindernisse

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Geringfügige, verkehrs-, witterungs- oder betriebsbedingt unvermeidbare Verschiebungen berechtigen nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu Ansprüchen.

(2) Der Auftragnehmer darf geeignete Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

(3) Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur verzögert durchgeführt werden, sind die dadurch entstehenden erforderlichen und nachgewiesenen Mehrkosten zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

(4) Bei höherer Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren Ereignissen stimmen die Parteien einen Ersatztermin ab. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 7 Zahlung

(1) Die Vergütung ist am Ausführungstag nach Abschluss der Leistung und Erteilung einer Rechnung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Die Zahlung kann per Debit- oder Kreditkarte, in bar oder online über den Kundenbereich erfolgen. Der Auftragnehmer stellt eine Rechnung beziehungsweise bei Barzahlung zusätzlich eine Zahlungsbestätigung zur Verfügung.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer kann nur die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen und erforderlichen Rechtsverfolgungskosten verlangen.

§ 8 Kündigung und Stornierung

(1) Für die Kündigung eines Umzugsvertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 415 HGB. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer ersatzfähiger Betrag entstanden ist.

(2) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt.

(3) Wünscht ein Verbraucher, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, erfolgt dies nur nach seiner ausdrücklichen Aufforderung. Die gesetzlichen Folgen für Widerrufsrecht und Wertersatz richten sich nach den §§ 356 und 357a BGB.

§ 9 Haftung für Verlust und Beschädigung von Umzugsgut

(1) Für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts während der Obhutszeit gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Umzugsvertrag, insbesondere die §§ 451 ff. HGB.

(2) Die Haftung des Auftragnehmers wegen Verlust oder Beschädigung ist nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Die gesetzlichen Fälle, in denen Haftungsbefreiungen oder -begrenzungen entfallen, insbesondere nach § 451g in Verbindung mit § 435 HGB, bleiben unberührt.

(3) Die besonderen gesetzlichen Haftungsausschlussgründe, insbesondere bei vom Auftraggeber vorgenommener Verpackung oder Behandlung, natürlicher Beschaffenheit des Gutes, Beförderung von Pflanzen oder Tieren sowie bei nicht angezeigten besonders wertvollen Gegenständen, bleiben unberührt. Die gesetzlichen Darlegungs-, Hinweis- und Beweisregelungen gelten.

(4) Eine pauschale Selbstbeteiligung des Auftraggebers wird nicht vereinbart. Eine abweichende Haftungsvereinbarung bedarf einer gesonderten, wirksamen Vereinbarung und darf zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern nicht beeinträchtigen.

(5) Auf Wunsch kann der Auftraggeber vor Vertragsschluss eine weitergehende Transportversicherung anfragen. Deren Umfang und Kosten richten sich ausschließlich nach der gesonderten Versicherungsvereinbarung.

§ 10 Schadensfeststellung, Ablieferbestätigung und Schadensanzeige

(1) Der Auftraggeber soll das Umzugsgut bei Ablieferung gemeinsam mit dem Fahrer oder Einsatzleiter auf äußerlich erkennbare Schäden und Verluste prüfen. Festgestellte Schäden werden möglichst unmittelbar fotografisch und in einem Schadenprotokoll dokumentiert.

(2) Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind dem Auftragnehmer spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Zur Beweissicherung soll die Anzeige in Textform an info@holu-umzugsservice.de erfolgen und Auftrag, Schadensbild, betroffene Gegenstände und vorhandene Belege bezeichnen.

(3) Eine bei Einsatzende unterzeichnete Abliefer- oder Schadenfreiheitsbestätigung dokumentiert den bei der gemeinsamen Sichtprüfung erkennbaren Zustand und die Beendigung der Arbeiten. Sie enthält keinen Verzicht auf Ansprüche wegen verdeckter oder bei zumutbarer Prüfung nicht erkennbarer Schäden und verkürzt keine zwingenden gesetzlichen Fristen.

(4) Nach Eingang einer Schadensanzeige nimmt der Auftragnehmer Kontakt mit dem Auftraggeber auf und koordiniert, soweit einschlägig, die weitere Bearbeitung mit seinem Versicherer. Der Auftraggeber hat zumutbar an der Aufklärung und Schadensminderung mitzuwirken und beschädigte Gegenstände bis zur Freigabe aufzubewahren.

§ 11 Sonstige Haftung

(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem HGB und dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

(3) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei Verbrauchern gilt dies nicht für Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Abreden und gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt für Schadensanzeigen und Vertragsfragen

HOLU Umzugsservice

Mühlenstraße 1, 48465 Isterberg, Deutschland

Telefonnummer: 0155 61717595

E-Mail: info@holu-umzugsservice.de

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